VFED-Service-Check „Heilmittel“
Der VFED-Service-Check „Heilmittel“ - Ernährungstherapie gemäß § 125 Abs. 1 SGB V:
- Mit dem Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung (Stand: 25.04.2022) wurde 2018 das Heilmittel „Ernährungstherapie“ für die Behandlung von Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF) oder seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (SAS) eingeführt.
- Möchten Sie als zertifizierte Ernährungsfachkraft die Zulassung als Heilmittelerbringer:in „Ernährungstherapie“ nach § 125 Abs. 1 SGB V für die Indikationen Mukoviszidose (Cystische Fibrose-CF) und/oder seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen (SAS) konkret für eine oder beide dieser Indikationen beantragen? Die Zulassung für die Abgabe von Ernährungstherapie erfolgt indikationsbezogen. Für jedes Indikationsgebiet beschreibt die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) eine eigene Qualifikationsanforderung.
- Der VFED übernimmt für Sie als Service-Check die Durchsicht der fachlichen Voraussetzungen bei beabsichtigter Leistungserbringung des Heilmittels „Ernährungstherapie“. Dies bietet Ihnen mehr Planungssicherheit zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung bei den Arbeitsgemeinschaften der Heilmittelzulassung (ARGEn) nach § 124 SGB V.
- Gut zu wissen: Die Zulassung für die Abgabe von Ernährungstherapie nach § 125 Abs. 1 SGB V erfolgt stets für ein konkretes Indikationsgebiet.
- Die Anträge und ausführlichen Antragsrichtlinien zum VFED Service-Check „Heilmittel“ des VFED finden Sie hier: