VFED-Service-Check „100 ECTS“

Der VFED-Service-Check „100 ECTS“ ist angelehnt an die vom VFED gemeinsam mit VDD, VDOE und QUETHEB entwickelten theoretischen Anforderungen der Grundqualifikation „Ernährungstherapie nach § 125 Abs. 1 SGB V“ 

  • Der VFED-Service-Check „100 ECTS“ dient als Upgrade zum bestehenden Zertifikat. Oecotropholog:innen bzw. Studienabsolvent:innen erhalten mit dem VFED-Service-Check „100 ECTS“ eine Bescheinigung über Leistungen über insgesamt 100 ECTS, wenn sie zu ihrem bestehenden Zertifikat (75 ECTS) weitere 25 ECTS an bestimmten Kernkompetenzen für die Ernährungstherapie nachweisen.
  • Auf der Bescheinigung für Studienabsolvent:innen ist die Anzahl der ECTS aufgeführt, die im Rahmen des Studiums bzw. der Fort- und Weiterbildung erworben wurden. Bei einem Anteil von mindestens 90 ECTS über Studienleistungen erfolgt zudem die Bestätigung: „100 ECTS gemäß Anlage 5 zum Vertrag zur Ernährungstherapie nach § 125 Absatz 1 SGB V“. Der VFED-Service-Check „100 ECTS“ ist somit eine qualifizierte Bescheinigung über insgesamt 100 ECTS in den Kernkompetenzen aus Studium und Fortbildung.
  • Diätassistent:innen erfüllen als Angehörige eines staatlich geregelten Heilberufs per Berufsgesetz die geforderten Kriterien. Auch sie können auf Antrag eine „VFED-Service-Check „100 ECTS“-Äquivalenzbescheinigung erhalten. Die Bescheinigung enthält dann den Hinweis, dass die nach Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V „Ernährungstherapie“ geforderte Grundqualifikation erfüllt ist.
  • Den VFED-Service-Check „100 ECTS“ können alle zertifizierten Ernährungsfachkräfte, also sowohl Studienabsolvent:innen als auch Diätassistent:innen in Anspruch nehmen, unabhängig von einer VFED-Mitgliedschaft. Der VFED-Service-Check „100 ECTS“ kann zum Nachweis erweiterter Qualifikationen oder auch als Zwischenziel auf dem Weg zur Tätigkeit als Heilmittelerbringer:in dienen.
  • Die Anträge und ausführlichen Antragsrichtlinien zum VFED-Service-Check „100 ECTS“ des VFED finden Sie hier: