Zertifizierung für Oecotropholog:innen (Absolvent:innen ernährungsbezogener Studiengänge)
- Seit Mitte der 1990er Jahre können sich Ernährungsfachkräfte beim VFED zertifizieren lassen. Seit 2011 gelten dafür die Anforderungen nach den etablierten „DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung“1, die gemeinsam von der DGE, VFED, VDOE, QUETHEB sowie unter Beteiligung des VDD entwickelt wurden.
- Für Absolvent:innen oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge (Bachelor oder Master) beinhaltet das Zertifikat den Nachweis von definierten Studien- und Fortbildungsinhalten über 75 ECTS2. Zudem wird für das Zertifikat ein Beleg über eine einjährige vollzeitäquivalente berufliche Tätigkeit in einem beratungsrelevanten Bereich verlangt.
- Sind alle Kriterien erfüllt, gilt dies als Nachweis für qualifizierte Leistungen im Rahmen von §§ 20 und 20 a SGB V3 und § 43 SGB V, z. B. Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung als ergänzende Leistung zur medizinischen Reha – oder daran angelehnte Tätigkeitsfelder.
- Die DGE-Zulassungskriterien (2011) sind bis zum 31.12.2029 gültig und werden ab dem 01.01.2030 durch die DGE-Zulassungsempfehlungen (2025) abgelöst. Das Zertifikat gilt als Nachweis für die Anerkennung durch die Krankenkassen.
Absolvent:innen folgender Studienabschlüsse können laut DGE-Zulassungsempfehlungen zur Zertifizierung zugelassen werden:
- Oecotropholog:innen (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Bachelor of Science/Arts, Master of Science/Arts),
- Ernährungswissenschaftler:innen (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science),
- Bachelor of Science Diätetik / Bachelor of Science in Diätetik
- Diplom-Ingenieur:innen Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“,
- Diplom-Ingenieur:innen Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“
- Bachelor- und Masterabsolvent:innen anderer Studiengänge mit Anerkennung des Studiengangs nach den DGE-Zulassungskriterien
Was ändert sich für Studienabsolvent:innen wann bei dem Zertifikat "Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen?
An dem VFED-Zertifikat ändert sich für Studienabsolvent:innen bis zum 31.12.2029 nichts. Auch in Zukunft können Absolvent:innen nach den bisherigen DGE-Zulassungskriterien (75 ECTS) zertifiziert werden. Erst nach Ablauf der Übergangsfrist wird das VFED-Zertifikat an die neuen DGE-Zulassungsempfehlungen angepasst. Ab dem 01.01.2030 wird dann für das Zertifikat im Bereich Prävention (EP) ein Nachweis über 80 ECTS erforderlich sein und für ein Zertifikat im Bereich Therapie (ET) ein Nachweis über 100 ECTS gemäß den DGE-Zulassungsempfehlungen. Bis dahin gelten für Studienabsolvent:innen die derzeitigen VFED-Antragsrichtlinien (Stand 15.02.2025).
[1] https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/Zulassungskriterien-EU-2011-10-559-561.pdf
[2] ECTS: European Credit Transfer System. Ein Kreditpunkt (ECTS) ≈ 30 Arbeitseinheiten (=Zeitstunden)
[3] im Rahmen von Bestandsschutz oder Übergangsfristen laut Leitfaden Prävention (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp)
Einheitliche Zulassungskriterien zur Zertifizierung
Seit 2011 wendet der VFED die DGE-Zulassungskriterien an, nach denen Absolventen oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge für die Zertifizierung bzw. Registrierung für die Ernährungsberatung zugelassen werden. In Zusammenarbeit der zertifizierenden / registrierenden Institutionen DGE, VDOE, VFED, QUETHEB und beraten durch den VDD wurden die Kriterien erstellt und mit den Hochschulen und Universitäten, die entsprechende ernährungsbezogene Studiengänge anbieten, abgestimmt. Diese Zulassungskriterien werden ab dem 01.01.2030 abgelöst durch die DGE-Zulassungsempfehlungen (2025). Link: Ernährungs Umschau | 2/2025 M95