Zertifizierung für Oecotropholog:innen (Absolvent:innen ernährungsbezogener Studiengänge)

  • Seit Mitte der 1990er Jahre können sich Ernährungsfachkräfte beim VFED zertifizieren lassen. Seit 2011 gelten dafür die Anforderungen nach den etablierten „DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung“1, die gemeinsam von der DGE, VFED sowie weiteren Berufsverbänden entwickelt wurden.
  • Für Absolvent:innen oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge (Bachelor oder Master) beinhaltet das Zertifikat den Nachweis von definierten Studien- und Fortbildungsinhalten über 75 ECTS2. Zudem wird für das Zertifikat ein Beleg über eine einjährige vollzeitäquivalente berufliche Tätigkeit in einem beratungsrelevanten Bereich verlangt.
  • Sind alle Kriterien erfüllt, gilt dies als Nachweis für qualifizierte Leistungen im Rahmen von §§ 20 und 20 a SGB V3 und § 43 SGB V, z. B. Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung als ergänzende Leistung zur medizinischen Reha – oder daran angelehnte Tätigkeitsfelder.
  • Diese Kriterien sind bis heute weiterhin gültig. Das Zertifikat gilt als Nachweis für die Anerkennung durch die Krankenkassen.

Absolvent:innen folgender Studienabschlüsse sind laut Präventionsleitfaden zur Zertifizierung zugelassen:

  • Bachelor of Science Diätetik / Bachelor of Science in Diätetik
  • Oecotropholog:innen (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science),
  • Ernährungswissenschaftler:innen (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science),
  • Diplom-Ingenieur:innen Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“,
  • Diplom-Ingenieur:innen Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“
  • Bachelor- und Masterabsolvent:innen anderer Studiengänge mit Anerkennung des Studiengangs nach den DGE-Zulassungskriterien

[1] https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/Zulassungskriterien-EU-2011-10-559-561.pdf
[2] ECTS: European Credit Transfer System. Ein Kreditpunkt (ECTS) ≈ 30 Arbeitseinheiten (=Zeitstunden)
[3] im Rahmen von Bestandsschutz oder Übergangsfristen laut Leitfaden Prävention (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp)


Einheitliche Zulassungskriterien zur Zertifizierung

Seit 2011 gelten einheitliche Kriterien, nach denen Absolventen oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge für die Zertifizierung bzw. Registrierung für die primärpräventive Ernährungsberatung zugelassen werden. In Zusammenarbeit der zertifizierenden / registrierenden Institutionen DGE, VDOE, VFED und QUETHEB wurden die Kriterien erstellt und mit den Hochschulen und Universitäten, die solche Studiengänge anbieten, abgestimmt.