Zertifizierung für Diätassistent:innen
- Seit Mitte der 1990er Jahre können sich Ernährungsfachkräfte beim VFED zertifizieren lassen.
- Seit 2011 gelten dafür die Anforderungen nach den etablierten „DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung“1, die gemeinsam von der DGE, VFED, VDOE, QUETHEB sowie durch Beratung des VDD entwickelt wurden.
- Diätassistent:innen erfüllen als Angehörige eines staatlich geregelten Heilberufs per Berufsgesetz die geforderten Kriterien. Ihr Zertifikat dient daher dem Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung.
- Sind alle Kriterien erfüllt, gilt dies als Nachweis für qualifizierte Leistungen im Rahmen von §§ 20 und 20 a SGB V2 und § 43 SGB V, z. B. Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung als ergänzende Leistung zur medizinischen Reha – oder daran angelehnte Tätigkeitsfelder.
- Die DGE-Zulassungskriterien (2011) sind bis zum 31.12.2029 gültig und werden ab dem 01.01.2025 durch die DGE-Zulassungsempfehlungen (2025) abgelöst. Das Zertifikat dient als Nachweis für die Anerkennung durch die Krankenkassen.
[1] https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/Zulassungskriterien-EU-2011-10-559-561.pdf
[2] im Rahmen von Bestandsschutz oder Übergangsfristen laut Leitfaden Prävention bis zum 31.12.2025 (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp)