Zertifizierung
Mehr Erfolg für Ernährungsfachkräfte durch das VFED-Fortbildungszertifikat!
Die Zertifizierung als „Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED“ vergibt der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e.V. auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen an
- Diätassistent:innen
- Bachelor of Science Diätetik / Bachelor of Science in Diätetik
- Oecotropholog:innen (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Bachelor of Science/Arts, Master of Science/Arts)
- Ernährungswissenschaftler:innen (Abschlüsse: Diplom, Bachelor of Science/Arts, Master of Science/Arts)
- Diplom-Ingenieur:innen Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“
- Diplom-Ingenieur:innen Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“
- Bachelor- und Masterabsolvent:innen anderer Studiengänge mit Anerkennung des Studiengangs nach den DGE-Zulassungskriterien
Nur bei Einsendung aller geforderten Unterlagen kann der Antrag bearbeitet werden.
Mit dem Zertifikat erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für Ernährungsberater:innen, die im Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen gefordert wird.1 Es ist etablierte Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen für Ernährungsberatungsleistungen, z.B. angelehnt an § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Zertifikatsinhaber können zusätzlich den Antrag auf Nutzung des VFED-Logos stellen.
Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats ist eine kontinuierliche Fortbildung.
Die genauen Richtlinien finden Sie unter den entsprechenden Berufsbezeichnungen.
Die Zertifizierung als "Qualifizierter Diät- und Ernährungsberater:innen VFED" sowie die Logo-Nutzung ist an eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs- und Fachverband gebunden. Bei Verbandsaustritt erlischt die Gültigkeit des Zertifikats sowie die Logo-Nutzung und die Kostenträger werden über die eingetretene Ungültigkeit des Zertifikats informiert.
1 im Rahmen von Bestandsschutz oder Übergangsfristen laut Leitfaden Prävention bis zum 31.12.2025 (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp)
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die Welt wächst zusammen – und immer häufiger erwerben Menschen im Ausland einen Berufsabschluss und möchten damit später in Deutschland arbeiten. Dafür benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses in Deutschland.
Seit dem 01.07.2021 ist die Bezirksregierung Münster für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe zuständig. Hier können Interessenten sich auf der Website vorher informieren.
Hier können Interessenten einen Antrag stellen, um ihren ausländischen Abschluss im Bereich Ernährung in Deutschland anerkennen zu lassen.
Link zur Anerkennungsmöglichkeiten der Kultusministerkonferenz: https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html