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Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie
Ernährungstherapie kann bei vielen ernährungsbedingten Erkrankungen und bei Krankheiten, die diätetische Maßnahmen erfordern, die ärztliche Therapie hilfreich ergänzen. Mithilfe der "Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung" kann Ernährungstherapie von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen empfohlen werden. Mit dieser haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das Formular wurde jetzt aktualisiert und ist ab sofort verfügbar.
Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patientinnen und Patienten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Ärzten und Ärztinnen steht die so genannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ jetzt in aktualisierter und überarbeiteter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.
Zu den qualifizierten Ernährungsfachkräften zählen zertifizierte Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologen und Oecotrophologinnen oder Ernährungswissenschaftlerinnen und Ernährungswissenschaftler. Sie sind in der jeweiligen Experten- bzw. Fachkräfte-Suche der in der Bescheinigung angegebenen zertifizierenden Verbände und Fachgesellschaften zu finden.
Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ dient der Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzten und Ärztinnen sowie Ernährungsfachkräften voraus. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung gewährleistet dabei den Einstieg in eine optimale Versorgung und Betreuung von Patientinnen und Patienten. Zahlreiche Indikationsbeispiele erleichtern die Angabe der Diagnose und des Beratungsauftrags. Auch können Patienten und Patientinnen gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.
Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die maßgeblichen Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Ernährungsberatung und -therapie können der KBV-Servicebroschüre "PraxisWissen Ernährung" (https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Ernaehrung.pdf) entnommen werden. Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie“ steht auf den Websites der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zum kostenfreien Download und zur Verlinkung bereit.
(Bitte speichern Sie diese als PDF-Datei ab und drucken Sie diese in tatsächlicher Größe aus. So ist das Formular für den Arztdrucker optimiert.)
Honorarempfehlungen für Diättherapie und Ernährungsberatung
Der VFED hat die Honorarempfehlungen für die Diättherapie und Ernährungsberatung überarbeitet. Freiberufliche Ernährungsfachkräfte können diese für Verhandlungen mit Auftraggebern nutzen.
Voraussetzung zur Abgabe von Leistungen nach diesen Honorarempfehlungen ist ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung. Die Anbieter benötigen eine gültige Zusatzqualifikation entsprechend den Inhalten eines der den folgenden Zertifikaten zugrunde liegenden Curricula:
• Zertifikat „Qualifizierte(r) Diät- und Ernährungsberater(in) VFED“
• Ernährungsberater(in)/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater(in)/DGE
• VDD-Fortbildungszertifikat
• Zertifikat „Ernährungsberater(in) VDOE“
• QUETHEB-Registrierung sowie
• Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer.
Die komplette Tabelle der Honorarempfehlungen finden Sie hier:
Service Broschüre "Ernährung" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Die neue Service Broschüre „Ernährung - Möglichkeiten der Beratung und Therapie - Tipps für die Praxis und Beispiele" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist erschienen.
Ob bei Übergewicht, Fettstoffwechselstörungen oder Diabetes: Es gibt viele Fälle, in denen eine angepasste Ernährung helfen kann. Sie dient nicht nur der Therapie von Beschwerden und Erkrankungen, sondern wirkt auch präventiv. Schwangere beispielsweise, Sportler und Menschen, die von einer Mischkost mit Fleisch zu einer veganen Ernährungsweise wechseln, können mithilfe einer Beratung Mangelerscheinungen vorbeugen. Nur braucht es dafür qualifizierte Fachkräfte, die nicht immer leicht zu finden sind.
Da die Begriffe Ernährungsberatung und Ernährungstherapie nicht geschützt sind, können die damit verbundenen Leistungen auch ohne die nötige Qualifikation angeboten werden. Erforderlich sind also Lotsen, die das Angebot ordnen und eine Übersicht über Leistungen und Möglichkeiten des Austauschs geben. Denn Ärzte und für Ernährungstherapie qualifizierte Fachkräfte haben ein gemeinsames Ziel:
Patienten auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu befähigen, ihre Lebensmittelauswahl und ihr Essverhalten nachhaltig zu verändern.
Diese Broschüre soll Haus- und Fachärzten helfen, ernährungstherapeutische Maßnahmen als alternative oder zusätzliche Therapieoption gezielt auf den Weg zu bringen. Sie stellt die Rahmenbedingungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung vor und erläutert, welche Qualifikation Fachkräfte vorweisen müssen, damit Krankenkassen sich an den Kosten beteiligen. Zudem zeigt sie, welche Möglichkeiten der Beratung und Therapie es gibt und wie Ärzte und für Ernährungstherapie qualifizierte Fachkräfte kooperieren können.