Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Ernährungstherapie
Fortbildung für Ernährungsfachkräfte
Online
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zum Kernelement einer vernetzten Gesundheitsversorgung. Wichtige Gesundheitsdaten – wie Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste werden für alle gesetzlich Versicherten in der ePA gespeichert – es sei denn, sie widersprechen (Opt-out-Verfahren). Damit wird es erstmals möglich, medizinisch relevante Informationen strukturiert, sektorenübergreifend und sicher zu teilen.
Seit dem 1. Oktober 2025 sind unter anderem Arztpraxen und Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) verbindlich zu nutzen. Auch Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie (Heilmittel) erhalten mit ihrer Anbindungspflicht an die Telematikinfrastruktur (TI) zum 1.10.2027 Zugriff auf die ePA – dies gilt ebenfalls für angestellte Ernährungsfachkräfte in Praxen, Kliniken oder anderen Einrichtungen, die bereits an die TI angebunden sind.
In der ePA können beispielsweise Therapie- und Medikationspläne sowie Laborwerte künftig digital hinterlegt und mit anderen Behandlern abgestimmt werden. Das stärkt die interprofessionelle Zusammenarbeit, erhöht die Patientensicherheit und erleichtert die Koordination – insbesondere bei Krankheitsbildern wie Mukoviszidose sowie seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die ePA:
- Wie funktioniert sie?
- Welche Inhalte können Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie (Heilmittel) einsehen oder eintragen?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?
Anhand konkreter Beispiele zeigt der Referent, wie Sie die ePA in Ihren Arbeitsalltag integrieren und für eine bessere Versorgung Ihrer Patient:innen nutzen können.
Termin:
Donnerstag, 26.02.2026 von 18.00 – 21.15 Uhr, inkl. 15 min Pause = 4 UE à 45 Minuten
Referent:
Herr Mark Langguth
Digitalisierungsexperte im Gesundheitswesen
Moderation:
Frau Dr. Mitra Mielke, MPH (VFED)
Fortbildungspunkte:
Diese Veranstaltung wird für die kontinuierliche Fortbildung von Inhaber:innen der Zertifikate des VFED mit 4 Punkten in der Kategorie 5 „Sonstige berufsrelevante Fortbildungen“ berücksichtigt. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie in der Woche nach Ablauf der Veranstaltung.
Für zugelassene Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie (Heilmittel) wird auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung nach „Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ernährungstherapie“, Punkt 4.3: „Fortbildungen zur Verbesserung der Praxisabläufe und Praxisorganisation“ ausgestellt.
Teilnahmegebühr:
VFED-Mitglieder: 70,- EUR inkl. MwSt.
Nichtmitglieder: 90,- EUR inkl. MwSt.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über den VFED-Onlineshop.
Check-In:
am Veranstaltungstag ab 17.45 Uhr
Technische Informationen:
Wir benutzen den Anbieter Zoom. Sie benötigen einen Computer mit stabilem WLAN-Zugang. Sie benötigen eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon. Bei Ihrer Teilnahme ist es erforderlich, die Kamera über den aktiven Seminarinhalt eingeschaltet zu lassen. Der Zugang über ein Tablet ist möglich, verwenden Sie aber besser ein Notebook oder einen Laptop.
Seminarinhalte:
- Einführung in die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Patientenakte (ePA)
Überblick über Aufbau, Funktionsweise und Zugangsberechtigungen - Rechte, Pflichten und Datenschutz
Zugriffsrechte, Einwilligungen, Datensicherheit – was Ernährungsfachkräfte beachten sollten - Relevante Inhalte der ePA für die Ernährungstherapie
Welche Daten sind für die ernährungstherapeutische Arbeit besonders bedeutsam – z. B. Laborwerte, Medikationspläne, Diagnosen oder Arztberichte - Ernährungstherapeutische Dokumentation in der ePA
Möglichkeiten zur strukturierten Ablage von Therapieplänen, Ernährungsprotokollen, oder Therapieberichten sowie bislang fehlende Zugriffsrechte - Interprofessionelle Zusammenarbeit
Wie die ePA die Kommunikation mit Ärzt:innen, Schwerpunktpraxen, CF-Ambulanzen und anderen Gesundheitsprofessionen erleichtert
Zielgruppe des Seminars – und Zugangsmöglichkeiten zur TI
Aktuell können ausschließlich Ernährungsfachkräfte (Diätassistent:innen, Oecotropholog:innen, Ernährungswissenschaftler:innen) mit einer Zulassung nach § 124 SGB V als Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie (Heilmittel) einen eigenen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erhalten.
Angestellte Ernährungsfachkräfte, die in Praxen, Kliniken oder anderen Einrichtungen tätig sind, die bereits an die TI angebunden sind, können über die jeweilige Institution auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen. Damit besteht bereits heute für weitere Personengruppen die Möglichkeit, aktiv zur vernetzten Ernährungstherapie beizutragen.
Entsprechend richtet sich das Seminar auch an Ernährungsmediziner:innen mit angestellten Ernährungsfachkräften, die die Chancen der digitalen Anbindung für ihre Arbeit nutzen möchten.
Für Diätassistent:innen mit eigener Praxis, die seit dem 30. April 2025 die Möglichkeit haben, einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu beantragen, wird aktuell auf berufspolitischer Ebene eine Lösung zum Erhalt einer SMC-B-Karte entwickelt – beide Karten sind Voraussetzung für die TI-Anbindung.
Für akademisch qualifizierte Ernährungsfachkräfte – wie Oecotropholog:innen oder Ernährungswissenschaftler:innen mit eigener Praxis – ist ein eigener Zugang zur Telematikinfrastruktur derzeit noch nicht vorgesehen, da diese Berufsgruppe keinen gesetzlich regulierten Heilberufsstatus besitzt. Berufspolitisch bestehen jedoch klare Bestrebungen, auch diese Fachkräfte künftig stärker in die digitale Versorgungsstruktur einzubinden.
Auch wenn die direkte Anbindung an die TI und damit der Zugriff auf die elektronische Patientenakte derzeit noch nicht für alle Berufsgruppen möglich ist, bietet das Seminar allen Interessierten einen wertvollen Einblick in kommende Entwicklungen und zeigt, welche Chancen die TI künftig für die Ernährungstherapie eröffnet.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!