VFED - Die neuen Serviceleistungen
Ab sofort erweitert der VFED sein Angebotsspektrum um zwei neue Serviceleistungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte der 1990er Jahre können sich Ernährungsfachkräfte beim VFED zertifizieren lassen.
Seitdem gab es im Bereich der Ernährungsberatung und -therapie einige wichtige Entwicklungen:
- Im Jahr 2018 wurde das Heilmittel „Ernährungstherapie“ („Vertrag nach § 125 SGB V“) eingeführt. Der VFED zählt bei den Verhandlungen zu den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer.
- Seit dem 1. April 2023 fordert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund von Absolvent:innen ernährungsbezogener Studiengänge 100 ECTS als fachlichen Mindestumfang in der Ausbildung.
Der VFED freut sich daher, Ihnen heute zwei neue Serviceleistungen für den Nachweis von Zusatzqualifikationen zu präsentieren.
Das bewährte Zertifikat „Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED“ nach den DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung (für Leistungen im Rahmen von § 20 SGB V und § 43 SGB V) behält der VFED bei.
Die neuen Qualifizierungsangebote können Sie ab sofort nach dem Baukastenprinzip kombinieren. Hier haben Sie die freie Auswahl:
- VFED-Service-Check „100 ECTS“ („Grundqualifikation Ernährungstherapie“ nach § 125 Abs. 1 SGB V)
- VFED-Service-Check „Heilmittel“ („fachliche Qualifikationsanforderungen Heilmittel“)
Nähere Informationen zu den neuen Angeboten finden Sie im beigefügten Flyer…
…und unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ FAQ (frequently asked questions) finden Sie viele weitere interessante Infos/Fakten.
Mit freundlichen Grüßen
PD Dr. Edmund Purucker Hedwig Hugot
Vorstandsvorsitzender Geschäftsführerin