Physiotherapie und Ernährungstherapie weiter per Video möglich
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 06.04.2022
Berlin, 06.04.2022: In Physiotherapie und Ernährungstherapie wird es weiterhin die Möglichkeit
zur Videobehandlung geben. Darauf hat sich der GKV-Spitzenverband mit den jeweiligen
Berufsverbänden geeinigt. Die Sonderregelungen, die die Videobehandlung in der CoronaPandemie ermöglicht haben, sind zum 31. März 2022 ausgelaufen. In zwei wichtigen Bereichen der Heilmittelversorgung konnten sie jetzt in die Regelversorgung überführt werden – hier herrscht nun Klarheit.
“Für die Videotherapie haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen nahtlosen Übergang schaffen können, der die Corona-Sonderregeln für die Physio- und Ernährungstherapie in die regelhafte Versorgung überführt. Patientinnen und Patienten haben also Gewissheit, dass ihre Behandlung wie gewohnt weitergehen kann – mit allen Vorteilen, die ihnen die Videotherapie bietet”, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Vereinbarungen in der Physiotherapie
Folgende physiotherapeutische Behandlungen können nun regelhaft per Video durchgeführt
werden:
- Krankengymnastik für Einzelne und Gruppen (bis zu 50 Prozent der verordneten
Einheiten) - Krankengymnastik bei Mukoviszidose (bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten)
- Krankengymnastik für das Zentrale Nervensystem (Bobath) für Kinder und Erwachsene (bis
zu drei Behandlungseinheiten) - Manuelle Therapie (eine Behandlungseinheit)
Vereinbarungen in der Ernährungstherapie
In der Ernährungstherapie können künftig die Anamnese und die Intervention per Video
durchgeführt werden. Vereinbart wurde, dass nicht mehr als 50 Prozent der verordneten
Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Bis zu 30 Minuten des Kontingents können
zudem nun auch als telefonische Beratung abgerechnet werden.
Zusätzliche Regelungen für beide Heilmittel-Bereiche
Für Physiotherapie und Ernährungstherapie gilt, dass die Therapeutinnen und Therapeuten die
Videobehandlung in ihren Praxisräumen durchführen müssen. Der erste Termin einer Behandlung muss in Präsenz stattfinden, das Einverständnis der Patientinnen und Patienten zur Videobehandlung ist erforderlich.
Neben neuen Positionsnummern zur Abrechnung gibt es nun auch Regeln für die technischen
Voraussetzungen: Therapeutinnen und Therapeuten brauchen neben einem internetfähigen
Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen
Anbieter ist angelehnt an die entsprechende Übersicht für Ärztinnen und Ärzte. Der Datenschutz
ist somit bei der Videobehandlung gewährleistet. Die Anbieterliste sowie die kompletten
Vereinbarungen werden so schnell wie möglich unter www.gkv-heilmittel.de veröffentlicht.
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