Mehr Zeit für die TI-Anbindung:
Pflicht für Heilmittelerbringer:innen erst ab 2027
Der Deutsche Bundestag hat am 6. November 2025 im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen, die verpflichtende Anbindung der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Dies betrifft auch Leistungserbringerinnen der Ernährungstherapie (Heilmittel: bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen).
Seit dem 30. April 2025 können Ernährungsfachkräfte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Der eHBA ist Voraussetzung für die Ausstellung der SMC-B-Institutionskarte. Beide Karten – eHBA und SMC-B – sind notwendig, um eine Praxis oder Einrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden.
Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten und umfasst eine sorgfältige Prüfung der Berufszugehörigkeit sowie der Zulassung als Heilmittelerbringer. Erfahrungsgemäß nimmt dieser Prozess einige Zeit in Anspruch.
Die Fristverlängerung bis 2027 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Einführung digitaler Prozesse eine gründliche Vorbereitung und den Aufbau geeigneter Strukturen erfordert. Mit der Verschiebung werden nun realistische Rahmenbedingungen für eine sichere und praxistaugliche Umsetzung geschaffen.
Die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Ernährungstherapie hatten bereits im Oktober 2025 in einer gemeinsamen Presseerklärung auf die – zum diesem Zeitpunkt beantragte – Verschiebung hingewiesen und diese begrüßt.
Für Heilmittelpraxen der Ernährungstherapie bedeutet die neue Zeitplanung insbesondere:
- mehr Zeit für technische Implementierung (eHBA, SMC-B, Konnektoren),
- Raum für Schulungen und Informationsangebote,
- Klärung offener Fragen zu Schnittstellen und Finanzierung
- und die Möglichkeit, gemeinsam zukunftsfähige Prozesse zu definieren.
Über weitere Entwicklungen im Bereich der Telematikinfrastruktur (TI) wird der VFED fortlaufend informieren.