Verträge der AOK Baden-Württemberg
Informationen für unsere Mitglieder

Liebe Mitglieder,
die erste Runde der Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg ist inzwischen abgeschlossen. Ab 01.01.2021 werden Ihnen neue Honorarverträge von den Bezirksdirektionen der AOK angeboten.
Viele unserer Vorschläge wurden in diese neuen Verträge eingearbeitet. So zum Beispiel die Regelung für das Vorgehen bei Mehrfachdiagnosen, die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung und die Abrechnung von zu kurzfristig abgesagten Terminen.
Für weitere Punkte konnten akzeptable Kompromisse erzielt werden, da AOK-interne Vorgaben eine komplette Änderung nicht zulassen.
Der neu vereinbarte Honorarsatz liegt fast 30% über dem bisherigen und enthält eine zusätzliche, wenn auch minimale Vergütung der Vor- und Nachbereitungszeit.
Hier sind sicher weitere Gespräche nötig und auch angedacht. Die Umsetzung und Etablierung der neuen Verträge wird von der AOK und den Verbänden gemeinsam evaluiert und weiterentwickelt werden, sodass die Weiterführung des konstruktiven Dialogprozesses gewährleistet ist.
Von Verbandsseite haben wir vor allem noch einmal auf die Wichtigkeit der Aufnahme der Leistung und Honorierung der Nährwertberechnung als separaten Punkt hingewiesen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Vorweihnachtszeit und eine gute Zusammenarbeit mit der AOK.
Uta Köpcke - Präsidentin VDD
Dr. Andrea Lambeck - VDOE
Axel-Günther Hugot - 2. Vorsitzender VFED
Prof. Dr. med. Johannes Erdmann - Vorsitzender QUETHEB