Heilmittelverträge nach § 125 SGB V - Hochwassersituation
GKV Spitzenverband informiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hochwasser und seine Folgen in den betroffenen Regionen stellen auch die Therapeuten in ihren Praxen vor besondere Herausforderungen und können die Behandlungskontinuität der GKV- Versicherten gefährden. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt in diesem Zusammenhang die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass vom Hochwasser betroffene Praxen – neben der Möglichkeit von Videotherapie (aufgrund von Corona) die Möglichkeit bekommen, die Behandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 an anderen Orten zu erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren.
Die Krankenkassen haben wir mit einem Rundschreiben gleichlautend informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Heilmittel
GKV-Spitzenverband