Evaluation der Einführung der Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel bei selte-nen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (SAS) und Mukoviszidose (Cystische Fibrose, CF) (Zeitraum 2018 – 2022)
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 16. März 2017 wurde die ambu-lante Ernährungstherapie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (SAS) und Mu-koviszidose (Cystische Fibrose, CF) als verordnungsfähiges Heilmittel in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen. Gleichzeitig wurde in § 45 der HeilM-RL vereinbart, dass nach Inkrafttreten der Regelung die Einführung der Ernährungstherapie als neues verordnungsfähiges Heilmittel über-prüft werden soll.
Wir möchten Sie hiermit informieren, dass dieser vom zuständigen Unterausschuss Veranlasste Leistungen erstellte Bericht zur Evaluation der Einführung der Ernährungstherapie als verord-nungsfähiges Heilmittel für Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwech-selerkrankungen und Mukoviszidose gemäß § 45 Heilmittel-Richtlinie auf der Internetseite des G-BA unter https://www.g-ba.de/richtlinien/12/ zur Verfügung gestellt wurde.