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Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED)

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www.vfed.de

Einführung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) – ab dem 30. April 2025 nun auch für Ernährungsfachkräfte!

Informationen für Diätassistent:innen sowie zugelassene Leistungserbringer:innen für das Heilmittel Ernährungstherapie

30.04.2025

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Vernetzung durch die Telematikinfrastruktur (TI) schreitet weiter voran. Seit dem 30. April 2025 können auch Diätassistent:innen und Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Im Folgenden lesen Sie mehr über den eHBA – und welche Bedeutung er speziell für Ernährungsfachkräfte hat.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die TI wird auch als „Datenautobahn des Gesundheitswesens“ bezeichnet. Sie ermöglicht eine sichere und schnelle Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens, wie z.B. Ärzt:innen, Apotheker:innen und Krankenhäusern. Um sicherzustellen, dass nur Angehörige von Heilberufen auf diese Anwendungen zugreifen können, werden hierfür spezielle Ausweise ausgegeben. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die „Elektronische Institutionenkarte“ (= Security Module Card Typ B - SMC-B – oder auch „Praxiskarte“) ermöglichen es Heilberufler:innen, an bestimmten Kartenlesegeräten patientenbezogene Daten einzusehen. Durch die Verwendung dieser beiden Ausweise wird der Schutz der Patientendaten gewährleistet.

Was ist der eHBA?
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Art personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat. Aber er ist mehr als nur eine Karte: Mit dem eHBA können sich Heilberufler:innen im Gesundheitswesen elektronisch identifizieren. Weiterhin dient der Ausweis zur persönlichen Authentifizierung an speziellen Kartenlesegeräten, den sogenannten "eHealth-Kartenterminals". Mit dem eHBA wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um sicher und digital mit anderen Gesundheitsberufen zusammenzuarbeiten. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeit von fünf Jahren und kann danach neu beantragt werden.

Hier ein Musterbild des Heilberufsausweis

Copyright: „Heilberufsausweis (HBA)“ gematik GmbH

Warum ist der eHBA für Diätassistent:innen und zugelassene Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie wichtig?
Der eHBA ist vor allem dann wichtig, wenn im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Ernährungstherapie erbracht wird – also z. B. als Diätassistent:in oder Oecotropholog:in mit Kassenzulassung für das Heilmittel Ernährungstherapie bei Mukoviszidose oder seltenen Stoffwechselerkrankungen (§ 125 Abs. 1 SGB V). Zudem sind zugelassene Heilberufler:innen über den sogenannten Verzeichnisdienst (VZD) der TI digital auffindbar. Das ist besonders hilfreich für die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Der eHBA ermöglicht einen Eintrag – ganz ohne zusätzliche Plattform oder Werbung.

Der Ausweis ermöglicht:

  • Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen (z. B. elektronische Patientenakte)
  • Sichere, elektronische Signaturen
  • Teilnahme an der vernetzten Kommunikation mit Ärzt:innen, Praxen und anderen Gesundheitsberufen

Welche Ernährungsfachkräfte können den eHBA beantragen?
Diätassistent:innen
gehören zu den staatlich anerkannten Heilberufen. Daher können alle Angehörige dieser Berufsgruppe den eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Dieses ist als gemeinsame Stelle der Bundesländer bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt.
Studienabsolvent:innen (z.B. Oecotropholog:innen, Ernährungswissenschaftler:innen) können ebenfalls Anspruch auf den eHBA haben – jedoch nur im Einzelfall, sofern sie als Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie (§125 Abs. 1 SGB V) zur Versorgung mit Ernährungstherapie „Mukoviszidose/Seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen“ zugelassen sind.
Der Antragsprozess findet digital statt. Weitere Informationen sind unter folgendem Link „Ihr Weg zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)“ beschrieben:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/ehba/index.html

Was kostet der eHBA?
Für die Bearbeitung des Antrages auf Herausgabe eines eHBA erhebt das eGBR eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro. Hinzu kommen die Kosten von circa 85-100 Euro pro Jahr für die Produktion des eHBA sowie Bereitstellung der damit verbundenen Dienstleistung durch einen so genannten Vertrauensdiensteanbieter. Die genaue Höhe der Gebühren können der eGBR-Website „Ihr Weg zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)“ entnommen werden (siehe Quellen). Heilmittelerbringer:innen finden auf der Internetseite des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen („GKV-Spitzenverband“) die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen über den Ausgleich der Kosten, die beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur entstehen.

Kommentar:
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalen und sicheren Gesundheitsversorgung. Er ermöglicht Heilberufler:innen einen sichereren Zugang zur Telematikinfrastruktur und kann die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen erleichtern.

Diätassistent:innen haben als Angehörige eines staatlich geregelten Heilberufs grundsätzlich Anspruch auf den eHBA – im Gegensatz zu Absolvent:innen ernährungsbezogener Studiengänge. Ein langfristiges berufspolitisches Ziel des VFED ist daher die europaweite Anerkennung einer vergleichbaren Studienqualifikation nach dem Modell des „EU-Dietitian“. Absolvent:innen eines ernährungsbezogenen Studiengangs nach DGE-Zulassungsempfehlungen sollte eine gesetzliche Regelung zu Übergangsregelungen oder Quereinstiegen ermöglicht werden, um ebenfalls als Heilberufler anerkannt zu sein - damit künftig alle qualifizierten Ernährungsfachkräfte einen eHBA erhalten können.

Quellen:
Bezirksregierung Münster. Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR).
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/index.html (30.4.2024)

Bezirksregierung Münster. Ihr Weg zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/ehba/index.html (30.4.2024)

Bezirksregierung Münster. Fragen und Antworten.
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/faq/index.html (30.4.2024)

BMG „Gesundheitsberufe“.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html (30.4.2025)

Bildquelle „Musterbild Heilberufsausweis“:
https://www.gematik.de/newsroom/mediathek (30.4.2024)

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