Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Telematikinfrastruktur (TI) für Ernährungsfachkräfte
Zugangswege und Perspektiven für Diätassistentinnen, Oecotrophologinnen und Ernährungswissenschaftlerinnen
23.04.2026
Die Ernährungstherapie auf dem Weg zur Digitalisierung
Viele von uns haben das Gefühl: In der Ernährungstherapie verändert sich gerade etwas Grundlegendes. Zum einen wachsen die Bereiche Ausbildung, Studium und Forschung enger zusammen. Zum anderen entscheidet sich die Zukunft der Ernährungstherapie genau jetzt – und zwar dort, wo es vielleicht nicht vermutet wird.
Aktuell entwickelt sich die Telematikinfrastruktur (TI) als zentrale Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland kontinuierlich weiter. Die TI organisiert künftig die Versorgung digital. Um sich an die TI anschließen zu können, werden als „Eintrittskarten“ ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und eine Praxiskarte (SMC-B) benötigt. Manche stellen sich dabei die Frage: „Bringt mir das konkret etwas im Praxisalltag?“
Heilmittelerbringende, darunter auch Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie (Heilmittel), haben bereits heute die Möglichkeit, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Daraus ergeben sich ganz konkrete Vorteile:
- Optimierte Versorgung von Patient:innen
- Schnellere Abstimmung mit Arztpraxen und Krankenkassen
- Weniger Papieraufwand
- Bessere Vernetzung
- Eintrag in den Verzeichnisdienst (VZD), das digitale Adressbuch der TI
Mit einem Anschluss der Therapiepraxen an die TI könnte der VZD perspektivisch eine bundesweit einheitliche Therapeutensuche ermöglichen – und Ärzt:innen sowie Patient:innen die Suche nach Fachkräften, auch im Bereich Ernährungstherapie, deutlich erleichtern.
Quelle Grafik: gematik
Die gematik startet mit den Heilmitteln und langfristig (voraussichtlich ab 2029/2030) sollen auch die Patientenschulungen („Ernährungstherapie nach § 43 SGB V“) über die TI abgebildet werden.
Für Diätassistent:innen bedeutet das:
Alle können bereits heute einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen und damit aktiv Teil dieser neuen Versorgungsstruktur werden. Der eHBA wird bereits von einigen Krankenkassen in Verbindung mit dem Fortbildungszertifikat als Qualifikationsnachweis anerkannt.
Für Absolvent:innen ernährungsbezogener Studiengänge wird gleichzeitig deutlich:
Aktuell ist der Erhalt des eHBA an berufsrechtliche Voraussetzungen gebunden und kann nicht durch Zertifikate erreicht werden. Entscheidend ist die Frage, wie eine Einbindung in die TI erreicht werden kann – mit Zugang zu den digitalen Strukturen, in denen Versorgung künftig stattfindet.
Die zentrale Herausforderung lautet daher:
Wie gelingt es, allen qualifizierten Ernährungsfachkräften einen fairen und klar geregelten Zugang zum eHBA, zur SMC-B und damit zur TI zu ermöglichen? Hier sind sich die maßgeblichen Verbände der Ernährungstherapie einig: VDD, VDOE, VFED und QUETHEB sehen gleichermaßen Bedarf, auch diejenigen Leistungserbringer:innen zu integrieren, die bisher noch nicht berechtigt sind, an der TI teilzunehmen: für einen sicheren, digitalen Austausch mit Patient:innen und zuweisenden Ärzt:innen in der TI.
Auch für die freiberufliche Tätigkeit gilt: Zukunftsfähigkeit kann nur durch eine stabile Verankerung im Versorgungssystem und den Zugang zu der TI entstehen. So kann Ernährungstherapie langfristig wirksam und wirtschaftlich abgesichert bleiben.
Wer langfristig Einfluss sichern will, muss vor allem dort ansetzen, wo Versorgung organisiert wird: bei Berufsrecht, Systemzugang und digitaler Infrastruktur.
In der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins „VFEDaktuell PLUS 212“ finden Sie einen Fachartikel, der diese digitalen Entwicklungen genauer beleuchtet – mit dem Fokus auf die besondere Situation der Ernährungsfachkräfte. Der Artikel steht Ihnen anliegend zum Download zur Verfügung.
Wir wünschen spannende Lektüre. Mit herzlichen Grüßen aus Aachen
Ihr VFED-Team