Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) – kleines Kärtchen, große Wirkung!
Was Ernährungsfachkräfte aktuell über den eHBA wissen sollten – ausführlicher Informationsartikel jetzt online abrufbar
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf – mit dem Ziel, alle Heilberufe effizient miteinander zu vernetzen. Seit dem 30. April 2025 haben auch Diätassistent:innen sowie zugelassene Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie (§ 125 Abs. 1 SGB V - Heilmittel) die Möglichkeit, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu beantragen.
Der VFED hat seine Mitglieder hierzu frühzeitig informiert. In dem jetzt vorab online veröffentlichten Infoartikel (erscheint in VFEDaktuell PLUS, Ausgabe 207) erfahren Sie kompakt und verständlich, was der eHBA genau ist, wie er beantragt wird – und warum er ein wichtiger Schritt für die berufliche Zukunft von Ernährungsfachkräften ist.
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