Zertifizierung

Mehr Erfolg für Ernährungsfachkräfte durch das VFED-Fortbildungszertifikat!

Die Zertifizierung als „Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED“ vergibt der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e.V. auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen an

  • Diätassistent:innen
  • Bachelor of Science Diätetik / Bachelor of Science in Diätetik
  • Oecotropholog:innen (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science)
  • Ernährungswissenschaftler:innen (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science)
  • Diplom-Ingenieur:innen Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“
  • Diplom-Ingenieur:innen Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“
  • Bachelor- und Masterabsolvent:innen anderer Studiengänge mit Anerkennung des Studiengangs nach den DGE-Zulassungskriterien

Nur bei Einsendung aller geforderten Unterlagen kann der Antrag bearbeitet werden.

Mit dem Zertifikat erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für Ernährungsberater:innen, die im Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen gefordert wird.1 Es ist Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen für präventive Ernährungsberatungsleistungen nach §§ 20 und 20a SGB V.

Zertifikatsinhaber können zusätzlich den Antrag auf Nutzung des VFED-Logos stellen.

Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats ist eine kontinuierliche Fortbildung.

Die genauen Richtlinien finden Sie unter den entsprechenden Berufsbezeichnungen.

Die Zertifizierung als "Qualifizierter Diät- und Ernährungsberater:innen VFED" sowie die Logo-Nutzung ist an eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs- und Fachverband gebunden. Bei Verbandsaustritt erlischt die Gültigkeit des Zertifikats sowie die Logo-Nutzung und die Kostenträger werden über die eingetretene Ungültigkeit des Zertifikats informiert.

1 im Rahmen von Bestandsschutz oder Übergangsfristen laut Leitfaden Prävention (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp)


Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Welt wächst zusammen – und immer häufiger erwerben Menschen im Ausland einen Berufsabschluss und möchten damit später in Deutschland arbeiten. Dafür benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses in Deutschland.

Unter dem Link https://www.schulministerium.nrw/auslaendische-abschluesse finden Sie ein Formular des Landesprüfungsamtes für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf auf Berufsanerkennung. Hier können Interessenten einen Antrag stellen, um ihren ausländischen Abschluss im Bereich Ernährung in Deutschland anerkennen zu lassen. Dabei ist es hilfreich, einen der zuständigen Mitarbeiter vorher telefonisch zu kontaktieren, damit auch wirklich alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden.