Tagungsgebühren

VFED-Mitglieder sowie Journalisten und Referenten:

freier Eintritt
Ebenso Auszubildende, Schüler und Studenten sowie Zivildienstleistende bei Vorlage eines gültigen Nachweises.
Arbeitslose müssen das Eintrittsgeld zunächst entrichten. Wird die Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgereicht, überweist der VFED den Betrag zurück.

Sofortmitgliedschaft:

80,- EUR

Nichtmitglieder:

1 Tag: 50,- EUR,
2 Tage: 80,- EUR,
3 Tage: 100,- EUR