Mit
dem Zertifikat erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für
Ernährungsberater(innen), die im Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes
der Krankenkassen gefordert wird. Es ist Voraussetzung für die anteilige
Kostenübernahme der Krankenkassen für präventive Ernährungsberatungsleistungen
nach § 20 SGB V.






