Allgemeine Vertragsbedingungen des Verbandes für Ernährung und Diätetik e.V.

Gegenstand der nachfolgenden Vertragsbedingungen sind die durch den Verband für Ernährung und Diätetik, Eupener Str. 128 in 52066 Aachen (im folgenden VFED genannt) angebotenen Dienstleistungen und die für die Durchführung der Zertifizierung sowie die Vor – oder Rezertifizierung maßgebenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem VFED. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen in Ihren Aufträgen/Auftragsbestätigungen werden nur Vertragsinhalt, wenn wir Ihre Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

1. Beauftragung

Die rechtsverbindliche Beauftragung erfolgt mit Eingang eines Fax, einer E-Mail oder per Post durch den Auftragsgeber.

2. Ausführungsfristen

Die Überprüfung der eingereichten und vollständigen Unterlagen erfolgt grundsätzlich zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Einsendung.

Sollten die Unterlagen nicht vollständig eingereicht worden sein, erhalten Sie innerhalb von zwei bis vier Wochen von uns per E-Mail oder Post eine Nachricht mit der Benennung der fehlenden Nachweise und mit der Aufforderung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen die fehlenden bzw. korrekten Nachweise zu erbringen. Diese Frist kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden.

Soweit alle Unterlagen vollständig und inhaltlich mit allen notwendigen Nachweisen in korrekter Form vorliegen und keine Nachfragen erforderlich sind, erhalten Sie im Regelfall innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Einsendung der vollständigen Unterlagen das Zertifikat.

Das Zertifikat kann jederzeit mit sofortiger Wirkung entschädigungslos zurückgezogen, ergänzt oder geändert werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen es erteilt worden ist, sich geändert haben, oder wenn die Bestimmungen dieses Zertifikates nicht eingehalten werden.

3. Zahlungsbedingungen

Die Dienstleistung ist nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erbracht. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch.

Soweit der Einzug der Vergütung aufgrund abweichender Vereinbarungen nicht im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen wird oder es zu Problemen im Lastschriftverfahren kommt, die nicht von dem VFED zu vertreten sind, gilt folgendes: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, so berechnet der VFED den gesetzlichen Verzugszins gem. § 288 BGB.

Gegen unsere Forderungen können Sie nur mit einer von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie uns gegenüber nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wird der Auftrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, ist er verpflichtet, das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten.

4. Vertraulichkeit

Der VFED und seine Mitarbeiter sowie von ihm beauftragte Dritte sind zur Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet. 
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und die zur Einsicht überlassenen Urkunden dürfen zu den Akten genommen und ggf. kopiert werden. Die Akten dürfen nicht unbefugt offenbart oder verwertet werden. Alle Daten des Kunden werden nur zu dem vereinbarten Zweck erhoben und verarbeitet.

5. Haftung

Für Schäden, die sich aus und im Zusammenhang mit der Beauftragung des VFED ergeben können, haftet der VFED nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung ist Aachen.

7. Datenschutz

Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

8. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Aachen.

Verband für Ernährung und Diätetik e.V. – Stand April 2020