VFED spricht sich gegen die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V aus.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 die Erstfassung einer Richtlinie formuliert, nach der ärztliche Tätigkeiten, welche die Ernährung betreffen, im Rahmen eines Modellvorhabens auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege übertragen werden können. Diese Richtlinie sieht vor, dass Alten- und Krankenpfleger unter anderem die Ernährungsberatung bei verschiedenen Diagnosen übernehmen, die Durchführung und Anpassung der Parenteralen Ernährung vornehmen oder den Ernährungszustand und das Malnutritionsrisiko eines Patienten einschätzen.
Der VFED wendet sich in einer Stellungnahme gegen diese Richtlinie und fordert den Einsatz qualifizierter Ernährungsfachkräfte in den genannten Bereichen.
In Zukunft werden neue und einheitliche Kriterien gelten, nach denen Absolvent(inn)en oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge für die Zertifizierung bzw. Registrierung für die primärpräventive Ernährungsberatung zugelassen werden. In Zusammenarbeit der zertifizierenden / registrierenden Institutionen DGE, VDOE, VFED und QUETHEB wurden die Kriterien erstellt und mit den Hochschulen und Universitäten, die solche Studiengänge anbieten, abgestimmt.